Revisionsrecht.
Mit Überzeugung.
„Die Revision ist das schärfste Schwert des Verteidigers gegen rechtliche Fehlurteile.“
Kanzlei
Die Revision ist das einzige Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts und gegen Berufungsurteile. Entsprechend hoch sind oft die Erwartungen, die Verurteilte daran haben. Eine Revision ermöglicht es jedoch nicht, das vorangehende Urteil noch einmal umfassend zu überprüfen. Denn grundsätzlich ist die Revision eine reine Rechtskontrolle. Sie erlaubt es zum einen, mit Verfahrensrügen Fehler im Verfahren anzugreifen. Zum anderen lassen sich mit der Sachrüge bestimmte Fehler angreifen, die sich aus dem Urteil selbst ergeben.
Eine neue Beweisaufnahme findet im Revisionsverfahren dagegen nicht statt. Zudem dürfen weder das Revisionsgericht noch die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte eine eigene Beweiswürdigung vornehmen. Mit der Behauptung, „dass es eigentlich anders gewesen ist“ oder dass ein Beweismittel eigentlich anders zu würdigen war, wird man im Revisionsverfahren deshalb keinen Erfolg haben. Angriffe auf die Beweiswürdigung und die Tatsachenfeststellungen im Urteil sind nur indirekt und in wenigen Fallgruppen möglich, etwa wenn die Feststellungen widersprüchlich oder lückenhaft sind.
Das Revisionsverfahren ist heute ein fast ausschließlich schriftliches Verfahren. Es ist von strengen, detaillierten Formvorgaben geprägt, die sich meist erst aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben. Darüber hinaus findet die Diskussion neuer und umstrittener Rechtsfragen häufig auf der revisionsrechtlichen Ebene statt. Eine gute Verteidigung im Revisionsverfahren erfordert aus diesen Gründen besondere Kenntnisse im Strafprozessrecht und Strafrecht und die Fähigkeit, bei schwierigen Rechtsfragen präzise und überzeugend zu argumentieren. Ein Revisionsverteidiger ist deshalb im besten Fall auch ein guter Strafrechtswissenschaftler.
RechtsanwALT
Als im Revisionsrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir bundesweit Verteidigungen in allen Strafsachen – persönlich, engagiert, mit Überzeugung.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Dr. Sebastian Seel hat sich früh auf das Revisionsrecht spezialisiert. Bereits während des Studiums an der Humboldt-Universität Berlin sammelte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines bekannten Revisionsverteidigers umfangreiche Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Seine mit „summa cum laude“ bewertete und preisgekrönte Dissertation behandelt Wahrheitsbegriffe und Wahrheitskriterien im Strafprozess und dabei auch die im Revisionsverfahren geltenden Maßstäbe.
Rechtsanwalt Dr. Seel hat außerdem zahlreiche Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in den wichtigsten strafrechtlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Dabei behandeln seine wissenschaftlichen Beiträge immer wieder auch revisionsrechtliche Themen. Er ist Mitautor eines führenden Kommentars zum Strafgesetzbuch und hat als Lehrbeauftragter Strafrecht an der Humboldt-Universität unterrichtet. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit hat er sich weiter auf Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden mit strafrechtlichem Hintergrund konzentriert.
Fachbeiträge
Das Revisionsrecht ist eine anspruchsvolle Materie, gleichzeitig ist die Revision die letzte Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erreichen. Informieren Sie sich gerne zu den folgenden Themen.
Aufsätze und Urteilsanmerkungen
Dr. Sebastian Seel veröffentlicht regelmäßig zu (revisions-)rechtlichen Fragestellungen. Dazu ist er als Autor renommierter juristischer Kommentare tätig.
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