Revisionsrecht
Unterschied Berufung Revision

Was ist der Unterschied zwischen der Berufung und Revision?

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Aktualisiert am 
27.06.2025
5
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Revision können Rechtsfehler überprüft werden, mit der Berufung wird das Urteil vollständig überprüft.
  • Im Strafrecht ist die Revision stets zulässig, die Berufung nur bei Urteilen des Amtsgerichts.
  • Die Unterschiede zwischen der Berufung und Revision sind in den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich.

Was ist eine Berufung?

Bei der Berufung wird das Urteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig überprüft. Deshalb findet bei der Berufung ein vollständig neuer Gerichtsprozess statt, bei dem auch die Beweise neu erhoben werden und auch die Möglichkeit besteht, neue Beweismittel einzuführen. Aufgrund der aufwendigen Beweisaufnahme nimmt ein Berufungsprozess viel Zeit in Anspruch. Im Strafrecht ist deshalb eine Berufung nur bei Urteilen des Amtsgerichts möglich. Bei Urteilen des Landgerichts ist die Berufung nicht möglich, weil davon ausgegangen wird, dass die Richter eine genauere Beweisaufnahme durchführen.

Was ist eine Revision?

Bei der Revision wird ein Urteil rechtlich überprüft. Das Revisionsgericht prüft also lediglich, ob das ursprüngliche Gericht Rechtsfehler gemacht hat. Das bedeutet insbesondere, dass tatsächliche Aspekte nicht überprüft werden. Das Revisionsgericht nimmt auch selbst keine eigene Beweisaufnahme vor. Die Revision ist im Unterschied zur Berufung bei allen Urteilen der ersten Instanz möglich und somit insbesondere auch bei Urteilen des Landgerichts.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Berufung und der Revision im Strafrecht?

Entsprechend bestehen zwischen der Revision und der Berufung folgende Unterschiede:

  • Überprüfbare Urteile: Mit der Berufung können lediglich erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts überprüft werden. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, sowohl gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts als auch gegen Berufungsurteile vorzugehen. Damit besteht auch die Möglichkeit, die Revision gegen ein Berufungsurteil einzulegen. Im Gegenzug besteht allerdings nicht die Möglichkeit, gegen ein Revisionsurteil Berufung einzulegen.
  • Prüfungsumfang: Bei der Berufung wird der Prozess „neu aufgerollt“. Je nach Umfang der Berufung werden die Beweismittel vollständig neu aufgenommen. Dabei kann das Berufungsgericht zu einer abweichenden tatsächlichen Würdigung als auch zu einer abweichenden rechtlichen Würdigung kommen. Im Gegensatz dazu werden im Rahmen der Revision lediglich rechtliche Fehler geprüft. Einen rechtlichen Fehler stellt es beispielsweise dar, wenn das Gericht Verfahrensfehler macht oder inhaltlich das Recht falsch anwendet.
  • Verfahren: Aufgrund der vollständigen Überprüfung des Urteils ähnelt der Berufungsprozess dem Ausgangsprozess. Das bedeutet also, dass ein neuer Prozess in Präsenz stattfindet, die bisherigen und eventuell auch neue Zeugen geladen werden usw. Im Gegensatz dazu findet ein Revisionsprozess fast immer im schriftlichen Verfahren statt. Das bedeutet, dass es keinen Präsenztermin gibt, sondern die Revision schriftlich eingelegt wird und das Gericht auch schriftlich entscheidet.
  • Zuständiges Gericht: Die Berufung ist nur gegen amtsgerichtliche Entscheidungen zulässig. Entsprechend ist das Berufungsgericht stets das Landgericht, in dessen Bezirk sich das Amtsgericht befindet, welches das Urteil gefällt hat. Für die Revision ist im Gegensatz dazu das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof zuständig. Für die Revision gegen Berufungsurteile des Landgerichts oder gegen Urteile des Amtsgerichts ist das Oberlandesgericht zuständig. Für Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts ist der Bundesgerichtshof zuständig.
  • Erfolgsaussichten: Die Erfolgsaussichten sind bei Rechtsmitteln insgesamt nicht besonders hoch und können realistisch nur nach Prüfung der Umstände im Einzelfall beurteilt werden. Allerdings besteht bei der Berufung die Möglichkeit, neue Beweismittel einzubringen. Außerdem werden die Beweise neu erhoben, sodass es deutlich mehr Möglichkeiten gibt, welche die Entscheidung des Gerichts verändern können. Im Gegensatz dazu prüft das Gericht bei der Revision nur, ob Rechtsfehler vorliegen. Entsprechend sind die Erfolgsaussichten bei einer Revision deutlich geringer als bei der Berufung.
  • Entscheidung: Bei der Berufung fällt das Gericht eigenständig ein Urteil in der Sache. Eine Zurückweisung an das Amtsgericht ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Ausgangsurteil von einem unzuständigen Amtsgericht gefällt wurde. Demgegenüber ist es bei einer Revision üblich, dass eine erfolgreiche Revision dazu führt, dass das bisherige Urteil aufgehoben wird und das Amts- oder Landgericht erneut verhandelt und entscheidet.
  • Rechtsmittel: Gegen die Berufungsentscheidung kann Revision eingelegt werden. Demgegenüber ist es nicht möglich, das Revisionsurteil überprüfen zu lassen.

Ist es sinnvoller, Berufung oder Revision einzulegen?

Sofern möglich, ist es grundsätzlich sinnvoll, zuerst die Berufung einzulegen. Hintergrund ist, dass die Erfolgsaussichten bei der Berufung höher sind, die Revision auch gegen das Berufungsurteil eingelegt werden kann, während es nicht möglich ist, gegen das Revisionsurteil Berufung einzulegen und die Berufung die einzige Möglichkeit ist, die tatsächliche Entscheidung zu überprüfen.

Sofern nur die Revision zulässig ist, stellt sich die Frage, welches Rechtsmittel eingelegt werden sollte, offensichtlich nicht. Ganz selten kann es auch sinnvoll sein, direkt die Revision einzulegen, obwohl die Berufung möglich ist. Direkt die Revision einzulegen, ist sinnvoll, wenn die tatsächliche Entscheidung des Gerichts unzweifelhaft korrekt ist und ausschließlich Rechtsfragen umstritten sind, die später ohnehin zur Revision führen würden.

Besonderheiten in den sonstigen Rechtsgebieten

Im Zivilrecht, dem öffentlichen Recht, Sozialrecht und den weiteren Gerichtsbarkeiten sind die Unterschiede zwischen der Revision und Berufung unterschiedlich. Beispielsweise ist im Zivilrecht gegen jedes erstinstanzliche Urteil die Berufung möglich. Außerdem ist im Zivilrecht stets der Bundesgerichtshof für Revisionen zuständig. Demgegenüber ist die Möglichkeit, erstinstanzliche Urteile überprüfen zu lassen, im öffentlichen Recht stark eingeschränkt. So gibt es einige erstinstanzliche Urteile, gegen die weder die Berufung noch die Revision zulässig ist.

Unsere Kompetenz im Revisionsrecht

Dr. Sebastian Seel hat sich schon im Studium intensiv mit dem Revisionsrecht beschäftigt. Als Anwalt hat er sich von Anfang an auf das Revisionsrecht spezialisiert. Dr. Sebastian Seel ist nun seit längerer Zeit für Schneider || Mick tätig. Neben der anwaltlichen Arbeit ist Dr. Sebastian Seel wissenschaftlich tätig und Autor vieler wissenschaftlicher Publikationen. Viele seiner Publikationen behandeln Fragen des Revisionsrechts. Dr. Sebastian Seel berät dazu auch vertieft in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, wo er auf mehrjährige Erfahrung zurückgreifen kann. Die Promotion von Dr. Sebastian Seel wurde mit dem Staedtler-Promotionspreis ausgezeichnet und mehrfach von renommierten Juristen rezensiert.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Berufung und Revision im Strafrecht?
Der Unterschied zwischen der Berufung und Revision ist, dass bei der Revision nur geprüft wird, ob Rechtsfehler vorliegen, bei der Berufung wird das Urteil auf Rechtsfehler und Tatsachenfehler geprüft. Außerdem ist die Berufung nur gegen erstinstanzliche amtsgerichtliche Urteile zulässig, während die Revision gegen alle Urteile zulässig ist.
Wann sollte man Berufung und wann Sprungrevision einlegen?
Die Berufung sollte eingelegt werden, wenn ein amtsgerichtliches Urteil fehlerhaft ist. Die Sprungrevision ist nur ganz ausnahmsweise sinnvoll, wenn Rechtsfragen geklärt werden sollen, bei denen die Entscheidung des Berufungsgerichts keine Bedeutung hat, da ohnehin Revision eingelegt werden wird.
Kann man nach der Berufung noch Revision einlegen?
Es besteht die Möglichkeit, nach der Berufung auch noch die Revision einzulegen. Es ist allerdings nicht möglich, nach der Revision noch die Berufung einzulegen. Deshalb sollte erst die Berufung und dann erst die Revision eingelegt werden.
Sollte eher Berufung oder Revision eingelegt werden?
Grundsätzlich sollte erst Berufung und dann Revision eingelegt werden. Zum einen wird bei der Berufung umfangreicher geprüft und zum anderen kann nach der Berufung noch die Revision eingelegt werden. Es ist allerdings nicht möglich, nach der Revision noch Berufung einzulegen.
Was ist der Unterschied zwischen der Berufung und Revision?
Der Unterschied zwischen der Berufung und Revision ist, dass bei der Revision nur geprüft wird, ob Rechtsfehler vorliegen, bei der Berufung wird das Urteil auf Rechtsfehler und Tatsachenfehler geprüft.
Ausgewählte Veröffentlichungen von Dr. Sebastian Seel
Leichtfertigkeit im Strafrecht (zur Veröffentlichung angenommen von JA, im Erscheinen)
Drohung und Unterlassen bei der Nötigung (JA 2024, 898 ff.)
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§ 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention (zur Veröffentlichung angenommen von Goldtdammer’s Archiv für Strafrecht, im Erscheinen)
Russian Propaganda and the Crime of Direct and Public Incitement to commit Genocide (zur Veröffentlichung angenommen von Journal of International Criminal Justice, im Erscheinen)
Die erste EncroChat-Entscheidung des EGMR: Zulässigkeitsdogmatik statt menschenrechtlicher Paukenschlag (zur Veröffentlichung angenommen von HRRS, im Erscheinen)
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 01.10.2024 – 3 StR 324/24, Lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 251 StGB bei nur leichtfertiger Todesverursachung? (StV 2025, 341 f.)
Die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – ein strafrechtlicher wie rechtspolitischer Irrweg (StV 2025, 71 ff.)
Anmerkung zu LG Karlsruhe, Beschluss v. 15.05.2024 (StV 2024, 603 f.)
Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO (HRRS 2024, 248 ff.)

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