Vortrag beim Hamburgischen Anwaltverein zur Hauptverhandlung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

Am 31. März war ich zu Gast beim Hamburgischen Anwaltverein und habe dort einen Vortrag zur Taktik in der Hauptverhandlung bei Aussage-gegen-Aussage-Fällen aus revisionsrechtlicher Perspektive gehalten.
Im Mittelpunkt stand die (Un)Möglichkeit, für die Glaubhaftigkeitsfrage relevante Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung für die Revision zu fixieren. Ich bin dabei auf typische Verfahrenskonstellationen wie die Verlesung von Vernehmungsprotokollen oder die Entfernung des Angeklagten eingegangen und habe zu zeigen versucht, dass optimale Verteidigung in der Hauptverhandlung oft nicht deckungsgleich mit optimaler Verteidigung für eine spätere Revision ist. Am Ende stand der Befund, dass sich gerade in solchen Konstellationen die massiven Dokumentationsmängel und die irrationalen Elemente des deutschen Strafverfahrens besonders deutlich zeigen.
Im Anschluss an den Vortrag gab es eine lebhafte Diskussion und interessante Gespräche mit den Hamburger Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank an den Hamburgischen Anwaltverein und insbesondere an den Kollegen Matthias Peukert!
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