Revisionsrecht
Vortrag Hamburgischer Anwaltverein

Vortrag beim Hamburgischen Anwaltverein zur Hauptverhandlung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Aktualisiert am 
02.04.2026

Am 31. März war ich zu Gast beim Hamburgischen Anwaltverein und habe dort einen Vortrag zur Taktik in der Hauptverhandlung bei Aussage-gegen-Aussage-Fällen aus revisionsrechtlicher Perspektive gehalten.

Im Mittelpunkt stand die (Un)Möglichkeit, für die Glaubhaftigkeitsfrage relevante Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung für die Revision zu fixieren. Ich bin dabei auf typische Verfahrenskonstellationen wie die Verlesung von Vernehmungsprotokollen oder die Entfernung des Angeklagten eingegangen und habe zu zeigen versucht, dass optimale Verteidigung in der Hauptverhandlung oft nicht deckungsgleich mit optimaler Verteidigung für eine spätere Revision ist. Am Ende stand der Befund, dass sich gerade in solchen Konstellationen die massiven Dokumentationsmängel und die irrationalen Elemente des deutschen Strafverfahrens besonders deutlich zeigen.

Im Anschluss an den Vortrag gab es eine lebhafte Diskussion und interessante Gespräche mit den Hamburger Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank an den Hamburgischen Anwaltverein und insbesondere an den Kollegen Matthias Peukert!

Ausgewählte Veröffentlichungen von Dr. Sebastian Seel
Leichtfertigkeit im Strafrecht (zur Veröffentlichung angenommen von JA, im Erscheinen)
Drohung und Unterlassen bei der Nötigung (JA 2024, 898 ff.)
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 06.03.2025 – 3 StR 249/24, Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten als Dolmetscherin? (Zur Veröffentlichung angenommen von StraFo, im Erscheinen)
§ 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention (zur Veröffentlichung angenommen von Goldtdammer’s Archiv für Strafrecht, im Erscheinen)
Russian Propaganda and the Crime of Direct and Public Incitement to commit Genocide (zur Veröffentlichung angenommen von Journal of International Criminal Justice, im Erscheinen)
Die erste EncroChat-Entscheidung des EGMR: Zulässigkeitsdogmatik statt menschenrechtlicher Paukenschlag (zur Veröffentlichung angenommen von HRRS, im Erscheinen)
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 01.10.2024 – 3 StR 324/24, Lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 251 StGB bei nur leichtfertiger Todesverursachung? (StV 2025, 341 f.)
Die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – ein strafrechtlicher wie rechtspolitischer Irrweg (StV 2025, 71 ff.)
Anmerkung zu LG Karlsruhe, Beschluss v. 15.05.2024 (StV 2024, 603 f.)
Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO (HRRS 2024, 248 ff.)

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