Revisionsrecht
Freispruch durch das Revisionsgericht

Freispruch durch das Revisionsgericht

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Aktualisiert am 
03.03.2026

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat auf eine von mir begründete Revision hin in der Sache durchentschieden und freigesprochen. Das ist auch für mich als Revisionsverteidiger etwas Besonderes.

In der Sache ging es um eine heikle, sehr kleinteilige Problematik der Urkundendelikte: Wann kommt der Kopie einer Collage Urkundenqualität zu, insbesondere mit Blick auf die für eine Urkunde notwendige Beweisfunktion? Der Beschwerdeführer war vom Landgericht Hamburg wegen Urkundenfälschung verurteilt worden, weil er den Feststellungen zufolge über mehrere Schritte eine Collage eines vermeintlichen amtlichen Dokuments erstellt, die Collage kopiert und einen Scan dieser Kopie versendet hatte. Die Kammer stützte die angebliche Urkundenqualität der Kopie allein darauf, dass diese äußerlich wie ein Original ausgesehen habe. Ich habe dargelegt, dass die Kopie nach den Feststellungen nicht die neben der objektiven Beweiseignung zusätzlich notwendige subjektive Beweisbestimmung aufwies. Aus den Urteilsgründen ergab sich, dass der Beschwerdeführer mit der Kopie der Collage letztlich nur eine Scanvorlage erstellen, die Kopie also niemals als vermeintliches Original ausgeben wollte. Er hat damit mangels Beweisfunktion der Kopie nie eine Urkunde hergestellt.

Das OLG schloss sich dem entgegen dem Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft an. Revisionsrechtlich spannend: Es stützte sich auch auf die Kopie als Augenscheinsobjekt und folgerte dabei aus der Gesamtheit der Urteilsgründe, dass die Kammer - obwohl sie die Kopie im Urteil näher beschrieben hatte - zusätzlich nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf das Dokument verweisen wollte. Der dadurch mögliche Blick in die Akte zeigte, dass der Kopie auch objektiv nicht die notwendige Beweiseignung zukam.

Schön ist, dass wir als Kanzlei mit einer Verteidigung aus einem Guss den Fall zu einem solch guten Ende bringen konnten. Dr. Frédéric Schneider hatte bereits in der Instanz den entscheidenden Punkt der fehlenden Urkundeneigenschaft herausgearbeitet, der auch im Mittelpunkt der Revisionsbegründung stand.

Keine alternative Textbeschreibung für dieses Bild vorhanden
Keine alternative Textbeschreibung für dieses Bild vorhanden
Ausgewählte Veröffentlichungen von Dr. Sebastian Seel
Leichtfertigkeit im Strafrecht (zur Veröffentlichung angenommen von JA, im Erscheinen)
Drohung und Unterlassen bei der Nötigung (JA 2024, 898 ff.)
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 06.03.2025 – 3 StR 249/24, Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten als Dolmetscherin? (Zur Veröffentlichung angenommen von StraFo, im Erscheinen)
§ 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention (zur Veröffentlichung angenommen von Goldtdammer’s Archiv für Strafrecht, im Erscheinen)
Russian Propaganda and the Crime of Direct and Public Incitement to commit Genocide (zur Veröffentlichung angenommen von Journal of International Criminal Justice, im Erscheinen)
Die erste EncroChat-Entscheidung des EGMR: Zulässigkeitsdogmatik statt menschenrechtlicher Paukenschlag (zur Veröffentlichung angenommen von HRRS, im Erscheinen)
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 01.10.2024 – 3 StR 324/24, Lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 251 StGB bei nur leichtfertiger Todesverursachung? (StV 2025, 341 f.)
Die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – ein strafrechtlicher wie rechtspolitischer Irrweg (StV 2025, 71 ff.)
Anmerkung zu LG Karlsruhe, Beschluss v. 15.05.2024 (StV 2024, 603 f.)
Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO (HRRS 2024, 248 ff.)

Kontakt

Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen.

Standort Berlin

Fasanenstraße 72
10719 Berlin
Rückrufservice

Rückruf-Service

Tragen Sie bitte für einen Rückruf Ihren Namen sowie die Telefonnummer ein, unter der wir Sie am besten erreichen und wir rufen Sie zu der gewünschten Uhrzeit an.

Herzlichen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen!
Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.

Standort Hamburg

Mandanten

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
No items found.