Revisionsrecht
JR-Beitrag Wahrscheinlichkeitsmaßstab Sicherungsverwahrung

Neue Veröffentlichung in der JR zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Aktualisiert am 
08.09.2026

Das Wichtigste in Kürze:

In der JR ist ein Beitrag von Dr. Sebastian Seel zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung erschienen, der schon vor der Printveröffentlichung online verfügbar ist. Den Ausgangspunkt bildet eine aktuelle Entscheidung des 5. BGH-Strafsenats zum Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (5 StR 531/25).

Dr. Sebastian Seel hat in der JR einen Beitrag zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Er ist schon vor der Printveröffentlichung online verfügbar. Behandelt wird ein Thema, bei dem materiellrechtliche Vorgaben und wissenschafts- sowie erkenntnistheoretische Befunde aufeinandertreffen.

Die Entscheidung des 5. Strafsenats

Den Ausgangspunkt bildet eine aktuelle Entscheidung des 5. BGH-Strafsenats zum Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (5 StR 531/25). Der Senat hantiert darin mit einem bunten Strauß von Wahrscheinlichkeitsbegriffen und Maßstäben, die allerdings weder konkretisiert werden noch klar voneinander abzugrenzen sind. Auch der Gesetzgeber hat bei den Vorschriften zur Sicherungsverwahrung kein klares Konzept von Wahrscheinlichkeit und Prognosemaßstäben verfolgt.

Tiefer liegende Ursachen

Für diese angesichts der enormen Grundrechtsrelevanz erschreckende Situation lassen sich tiefer liegende Ursachen ausmachen. Es fehlt allgemein an einem hinreichenden theoretischen Fundament zu Wahrscheinlichkeitsbegriffen und Wahrscheinlichkeitsurteilen im Strafrecht. Hinzu kommt ein falscher Gegensatz zwischen vermeintlich überlegener „wertender Gesamtbetrachtung“ und „bloß“ empirischer, statistischer Beurteilung.

Ansätze für eine Lösung

Lösungsvorschläge kann der kurze Beitrag nur anreißen. Der Wahrscheinlichkeitsbegriff kann bei auf Einzelfälle bezogenen strafrechtlichen Prognoseentscheidungen allein ein subjektiver Wahrscheinlichkeitsbegriff sein. Auch wenn sich Entscheidungen nach den §§ 66 ff. StGB kaum mit bayesianischer Statistik rationalisieren lassen, wäre die Einführung eines abgestuften Systems von numerisch ausgedrückten Wahrscheinlichkeitsgraden durch den Gesetzgeber sinnvoll. In die Beurteilung müssen zwingend auch vorhandene objektiv-statistische und weitere empirisch abgesicherte Verfahren einbezogen werden.

Ausgewählte Veröffentlichungen von Dr. Sebastian Seel
Leichtfertigkeit im Strafrecht (zur Veröffentlichung angenommen von JA, im Erscheinen)
Drohung und Unterlassen bei der Nötigung (JA 2024, 898 ff.)
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 06.03.2025 – 3 StR 249/24, Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten als Dolmetscherin? (Zur Veröffentlichung angenommen von StraFo, im Erscheinen)
§ 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention (zur Veröffentlichung angenommen von Goldtdammer’s Archiv für Strafrecht, im Erscheinen)
Russian Propaganda and the Crime of Direct and Public Incitement to commit Genocide (zur Veröffentlichung angenommen von Journal of International Criminal Justice, im Erscheinen)
Die erste EncroChat-Entscheidung des EGMR: Zulässigkeitsdogmatik statt menschenrechtlicher Paukenschlag (zur Veröffentlichung angenommen von HRRS, im Erscheinen)
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 01.10.2024 – 3 StR 324/24, Lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 251 StGB bei nur leichtfertiger Todesverursachung? (StV 2025, 341 f.)
Die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – ein strafrechtlicher wie rechtspolitischer Irrweg (StV 2025, 71 ff.)
Anmerkung zu LG Karlsruhe, Beschluss v. 15.05.2024 (StV 2024, 603 f.)
Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO (HRRS 2024, 248 ff.)

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