Komplettaufhebung eines Hamburger Landgerichtsurteils wegen Betrugs
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat Dr. Sebastian Seel in einem ungewöhnlich langen Revisionsverfahren die vollständige Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erreicht.
Den Ausschlag gab ein in den Urteilsgründen nicht aufgelöster Widerspruch, den er in der Revisionsbegründung herausgearbeitet hatte. Einerseits hatte das Landgericht zu Täuschung und Irrtum festgestellt, der Beschwerdeführer habe bestimmte Leistungen zugesagt, obwohl er bereits bei Vertragsschluss dazu nicht willens und in der Lage gewesen sei. Etwa fünfzig Urteilsseiten später traf es dann jedoch bei der Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand Feststellungen dahingehend, der Beschwerdeführer habe der angeblich getäuschten Person schon vor Vertragsschluss offengelegt, die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Ressourcen nicht zu haben.
Das Revisionsverfahren war hart umkämpft. Die Staatsanwaltschaft unternahm den Versuch einer Rügeverkümmerung, der jedoch am guten Gedächtnis einer wackeren Urkundsbeamtin scheiterte. Wenig überraschend beantragte die Generalstaatsanwaltschaft dennoch die vollständige „o.u.“-Verwerfung der Revision. Auch wegen der vorangegangenen langen Hauptverhandlung war die Hemmschwelle für eine Komplettaufhebung sicherlich hoch. Umso mehr freut ihn das Ergebnis für seinen Mandanten.


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