Revisionsrecht
Komplettaufhebung LG Hamburg (Betrug)

Komplettaufhebung eines Hamburger Landgerichtsurteils wegen Betrugs

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel
Aktualisiert am 
01.10.2026

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat Dr. Sebastian Seel in einem ungewöhnlich langen Revisionsverfahren die vollständige Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erreicht.

Den Ausschlag gab ein in den Urteilsgründen nicht aufgelöster Widerspruch, den er in der Revisionsbegründung herausgearbeitet hatte. Einerseits hatte das Landgericht zu Täuschung und Irrtum festgestellt, der Beschwerdeführer habe bestimmte Leistungen zugesagt, obwohl er bereits bei Vertragsschluss dazu nicht willens und in der Lage gewesen sei. Etwa fünfzig Urteilsseiten später traf es dann jedoch bei der Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand Feststellungen dahingehend, der Beschwerdeführer habe der angeblich getäuschten Person schon vor Vertragsschluss offengelegt, die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Ressourcen nicht zu haben.

Das Revisionsverfahren war hart umkämpft. Die Staatsanwaltschaft unternahm den Versuch einer Rügeverkümmerung, der jedoch am guten Gedächtnis einer wackeren Urkundsbeamtin scheiterte. Wenig überraschend beantragte die Generalstaatsanwaltschaft dennoch die vollständige „o.u.“-Verwerfung der Revision. Auch wegen der vorangegangenen langen Hauptverhandlung war die Hemmschwelle für eine Komplettaufhebung sicherlich hoch. Umso mehr freut ihn das Ergebnis für seinen Mandanten.

Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur vollständigen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs, Seite 1
Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur vollständigen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs, Seite 2
Ausgewählte Veröffentlichungen von Dr. Sebastian Seel
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Leichtfertigkeit im Strafrecht (zur Veröffentlichung angenommen von JA, im Erscheinen)
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Drohung und Unterlassen bei der Nötigung (JA 2024, 898 ff.)
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Anmerkung zu BGH, Urteil v. 06.03.2025 – 3 StR 249/24, Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten als Dolmetscherin? (Zur Veröffentlichung angenommen von StraFo, im Erscheinen)
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§ 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention (zur Veröffentlichung angenommen von Goldtdammer’s Archiv für Strafrecht, im Erscheinen)
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Russian Propaganda and the Crime of Direct and Public Incitement to commit Genocide (zur Veröffentlichung angenommen von Journal of International Criminal Justice, im Erscheinen)
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Die erste EncroChat-Entscheidung des EGMR: Zulässigkeitsdogmatik statt menschenrechtlicher Paukenschlag (zur Veröffentlichung angenommen von HRRS, im Erscheinen)
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Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 01.10.2024 – 3 StR 324/24, Lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 251 StGB bei nur leichtfertiger Todesverursachung? (StV 2025, 341 f.)
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Die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – ein strafrechtlicher wie rechtspolitischer Irrweg (StV 2025, 71 ff.)
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Anmerkung zu LG Karlsruhe, Beschluss v. 15.05.2024 (StV 2024, 603 f.)
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Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO (HRRS 2024, 248 ff.)

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